Dunker & Kollegen - Zahnarzt Mannheim-NeckarauAktuelle InformationenTel: +49 (0) 6 21 / 87 60 84 45

Prophylaxe
Von der PZR bis zur Parodontitits-Vorsorge

Die Basis für gesunde Zähne

Unser Prophylaxe-Angebot
für Ihre Zahngesundheit

Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe bilden gemeinsam mit der eigenen Mundhygiene das Fundament für gesunde natürliche Zähne. Zum dauerhaften Erhalt Ihrer Zahngesundheit bieten wir Ihnen in unserer Zahnarztpraxis für die ganze Familie in Mannheim-Neckarau speziell auf Sie abgestimmte Maßnahmen, um Zahnerkrankungen wie Karies und Parodontitis wirksam vorzubeugen oder schon frühzeitig zu erkennen und therapeutische Maßnahmen einzuleiten. 

Vorsorge­untersuchungen

Um die Gesundheit Ihrer Zähne zu erhalten, sollten Sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Wir untersuchen bei diesen Kontrollterminen Mundraum, Zahnfleisch und Zähne auf Veränderungen und Erkrankungen, prüfen, ob Füllungen und Zahnersatz richtig sitzen, und beraten Sie im Rahmen Ihres Termins auch zur richtigen Mundhygiene. Sollten während Ihres Vorsorgetermins bei uns Erkrankungen der Zähne oder des Zahnfleischs festgestellt werden, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen Behandlungsplan. 
Bei Erwachsenen werden 2 Vorsorgetermine pro Jahr von der GKV übernommen. Gesetzlich Versicherte haben zudem einmal im Jahr Anspruch auf die Entfernung von Zahnstein und alle 2 Jahre auf eine Parodontitis-Vorsorge, bei welcher der Parodontale Screening-Index (PSI) erhoben wird. 

Zahnärzte Dr. Michael Dunker und Benjamin Dunker im Gespräch

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die richtige häusliche Mundhygiene ist ein wichtiger Faktor, um die Zahngesundheit dauerhaft zu erhalten. Doch auch bei gewissenhafter und regelmäßiger Zahnpflege können sich Beläge und Verschmutzungen an Stellen festsetzen, die bei der alltäglichen Zahnpflege unerreichbar oder schwer zu reinigen sind, wie bspw. in den Zahnzwischenräumen, den Zahnfleischtaschen oder an den Rändern von Füllungen oder Zahnersatz. Auch Zahnverfärbungen lassen sich durch die häusliche Reinigung der Zähne nur bedingt entfernen. 
Daher kommt der Professionellen Zahnreinigung (PZR) ein besonderer Stellenwert im Rahmen der Vorsorge & Prophylaxe zum Erhalt der Zahngesundheit zu. Mithilfe einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) können unsere speziell geschulten Expertinnen für Prophylaxe Ihre Zähne intensiv reinigen, dabei schwer zugängliche Stellen von Verschmutzungen befreien und so Erkrankungen von Zähnen und Zahnfleisch vorbeugen. Unsere Praxis ist dafür mit speziellen modernen Geräten ausgestattet, sodass wir die Prophylaxe-Maßnahme schonend für Zähne und Zahnfleisch und schmerzfrei durchführen können. 
Ein schöner Begleiteffekt dieser intensiven Zahnreinigung: Ihre Zähne fühlen sich danach glatt und sauber an und erstrahlen im neuen Glanz, denn auch oberflächliche Verfärbungen der Zähne werden mit der PZR entfernt. Bei hartnäckigeren Verfärbungen können wir Ihnen mit einem Bleaching wieder zu helleren Zähnen verhelfen. 
Wir empfehlen Ihnen, ein- bis zweimal im Jahr eine Zahnreinigung durchführen zu lassen. Die Kosten für die PZR werden grundsätzlich nicht von der GKV übernommen, doch einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen sie mittlerweile zumindest teilweise oder sogar ganz. Hier lohnt sich eine Rückfrage bei Ihrer Krankenkasse. 

Individual­prophylaxe für Kinder

Um Kinder schon frühzeitig an den Zahnarztbesuch und die richtige Pflege der Zähne heranzuführen, legen wir großen Wert auf einen entspannten und angstfreien Besuch in unserer Zahnarztpraxis und eine spielerische Vermittlung der richtigen Zahnpflege. Wir nehmen uns Zeit für unsere jungen Patientinnen und Patienten und führen sie mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld an den Besuch bei uns heran.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen vom 6. bis 17. Lebensjahr zweimal jährlich die Individualprophylaxe bei Kindern, die regelmäßige Vorsorgetermine, sowie die Fissurenversiegelung aller bleibenden, großen Backenzähne. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie diesbezüglich gerne ausführlich.

Prophylaxe während der Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft bringt für den Körper viele Veränderungen mit sich. Die damit verbundene hormonelle Umstellung hat eine Mehrdurchblutung des Zahnfleischs und oftmals damit verbundene Rötungen und Schwellungen zur Folge, was zu Einblutungen, der Ansiedlung von Bakterien und einer Entzündung des Zahnhalteapparates führen kann. Parodontitis-Erkrankungen gefährden dabei nicht nur die Zahngesundheit der werdenden Mutter, sondern können auch das Risiko einer Frühgeburt erhöhen. Kommt es während der Schwangerschaft häufiger zu Erbrechen, kann die Magensäure zudem den Zahnschmelz angreifen. 
Deshalb empfehlen wir Schwangeren eine regelmäßige Kontrolle ihrer Zähne sowie eine Professionelle Zahnreinigung ab dem zweiten Trimenon. Selbstverständlich stehen wir Ihnen im Rahmen dieser Termine auch bei Fragen zur Zahngesundheit zur Seite und informieren Sie auf Wunsch über zahngesunde Ernährung und Vorsorgetermine für Ihr Baby. 

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Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Da es sich bei Parodontitis um eine chronische Erkrankung handelt, kann sie nur zum Stillstand gebracht und nicht geheilt werden. Nach der eigentlichen Parodontitis-Behandlung ist daher eine gewissenhafte Nachsorge in Form von engmaschigen Kontrolluntersuchungen notwendig, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Diese sogenannte unterstützende Parodontitistherapie (UPT) beginnt 3 bis 6 Monate nach dem Abschluss der vorangegangenen Parodontitis-Therapie und wird für einen Zeitraum von 2 Jahren von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. 
Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ist für den langfristigen Erhalt der Zähne unerlässlich, da nur so Veränderungen des Zahnhalteapparates frühestmöglich erkannt und behandelt werden können.
Die Häufigkeit der Nachsorgetermine ist abhängig vom Schweregrad der individuellen Parodontitis-Erkrankung (Grade A-C). Sie finden ein-, zwei- oder dreimal jährlich statt. Die UPT umfasst unter anderem eine Überprüfung der Mundhygiene sowie eine professionelle Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch. 

ZfA übergibt am Empfang ein Rezept an Patienten.